Vorsteher:
Johannes Detlef
Heiligenhafener Chaussee 35A
23758 Oldenburg i.H.
Tel: 04361/6271-0 <
Fax: 04361/6271-25
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Dieter Knoll
Verbandsvorsteher Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn
Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Oldenburg
Heiligenhafener Chaussee 35A
23758 Oldenburg i.H.
Tel: 04361/6271-0
Fax : 04361/6271-25
Handy: 0172/42 88 483
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Das ca. 587 qkm große Bearbeitungsgebiet Wagrien Fehmarn (BG 28) liegt im Kreis Ostholstein. Es umfasst die gesamte Wagrische Halbinsel einschließlich der Insel Fehmarn und setzt sich der Größe nach geordnet aus folgenden Mitgliedsverbänden zusammen:
| Wasser- und Bodenverband Oldenburg | 22.447 ha |
| Wasser- und Bodenverband Fehmarn Nord-Ost | 10.455 ha |
| Wasser- und Bodenverband Neukirchen | 6.934 ha |
| Wasser- und Bodenverband Cismar | 5.656 ha |
| Wasser- und Bodenverband Petersdorf a.F. | 3.827 ha |
| Wasser- und Bodenverband Heringsdorf | 2.365 ha |
| Stadt Heiligenhafen | 1.813 ha |
| Wasser- und Bodenverband Großenbrode | 1.468 ha |
| Wasser- und Bodenverband Avendorf a.F. | 1.069 ha |
| Wasser- und Bodenverband Sulsdorf a.F. | 873 ha |
| Wasser- und Bodenverband Bliesdorf | 792 ha |
| Wasser- und Bodenverband Teschendorf a.F. | 761 ha |
| Stadt Burg a.F. | 100 ha |
| Deich- und Entwässerungsverband Klosterseeniederung | 100 ha |
| Deich- und Entwässerungsverband Püttsee-Kopendorf-Bojendorf | 60 ha |
| Wasser- und Bodenverband Großer Warder | 10 ha |
Bis auf die Wasser- und Bodenverbände Heringsdorf und Neukirchen und die Stadt Heiligenhafen deckt sich das Bearbeitungsgebiet 28 mit den Grenzen des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn.
Die Fließgewässerstrecke des Bearbeitungsgebietsverbandes Wagrien-Fehmarn der insgesamt 16 Mitgliedsverbände beträgt ca. 1400 km.
Im westlichen Teil des Bearbeitungsgebietsverbandes herrschen hauptsächlich kiesgeprägte Tieflandbäche (Typ 17) vor, die aus dem 164 m ü. NN hohen Bungsberggebiet über den Randkanal, südlich der Niederung des Oldenburger Grabens, frei in die Ostsee entwässern. Hierzu zählt auch die Farver Au, eins der wenigen Fließgewässer in Schleswig-Holstein, welches in Teilstrecken als nicht gefährdet eingestuft wurde. Charakteristisch für die gefällearme Wagrische Halbinsel sind jedoch künstlich angelegte Gewässernetze, wie zum Beispiel das ca. 4483 ha große Niederungsgebiet des Oldenburger Grabens sowie zahlreiche Niedermoorflächen im Bearbeitungsgebietsverband, welche über Schöpfwerke in die Ostsee entwässern. Die Gewässer werden als Bäche der Niederung (Typ 19) eingestuft.
Die über Schöpfwerke entwässerten Gräben haben überwiegend Stillgewässercharakter.
Das Grundwasser ist auf Grund ausreichender Deckschichten nicht gefährdet.
Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin verschiedener Verbände und Behörden. Hinzu kommt der Betreuer des Teilprojektes und des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums und ein Geschäftsführer der Arbeitsgruppe, die beide nicht stimmberechtigt sind.
Die Arbeitsgruppe tagt nach Bedarf und wird von den laufenden Umsetzungsschritten des Ministeriums und der Wasser- und Bodenverbände informiert. Sie berät vorrangig Vorschläge zur Regeneration der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab.
| Johannes Detlef | Vorsitzender der Arbeitsgruppe |
| Peter Baumann | Vertreter der unteren Wasserbehörde |
| Bernhard Albert | Vertreter des Kreisbauernverbandes Ostholstein |
| Heike Mettke-Wulff |
Vertreterin der Gruppe örtlicher Naturschutz |
| Jörg-Peter Scholz | Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages Kreisverband Ostholstein |
| Sigurd Kramp | Vertreter des Fischereiverbandes Ostholstein |
| Ewald Kruska | Vertreter des Landesnaturschutzverbandes |
