Auf dieser Seite sind die wichtigsten Daten und Dokumente zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein bereit gestellt: gesetzliche Grundlagen, Berichte an die EU, Arbeitsunterlagen, interne Berichte. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
| Status | Artikel WRRL | Fristen |
|---|---|---|
| Inkrafttreten | 24 | 12/2000 |
| Rechtliche Umsetzung | ||
| Erlass der Rechtsvorschriften | 23 | 12/2003 |
| Benennung der zuständigen Behörden gegenüber EU | 3 (8) | 6/2004 |
| Bestandsaufnahme | ||
| Analyse der Merkmale eines Flußgebiets | 5 (1) | 12/2004 |
| Verzeichnis der Schutzgebiete | 6 (1) | 12/2004 |
| Überwachungsprogramme | ||
| Aufstellung und Umsetzung | 8 | 12/2006 |
| Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm | ||
| Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans mit dem Maßnahmenprogramms | 13 (6) | 12/2009 |
| Information und Anhörung der Öffentlichkeit | ||
| Zeitplan und Arbeitsprogramm | 14 (1a) | 12/2006 |
| Entwürfe des Bewirtschaftungsplans | 14 (1c) | 12/2008 |
| Zielerreichung | ||
| Guter Zustand der Gewässer bzw. gutes ökologisches Potenzial | 4 (1a) | 12/2015 |
| Fristen für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit | |
|---|---|
| Auf der Grundlage von Artikel 14 EG-WRRL über die formale Einbindung der Bevölkerung in die Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten hat sich Schleswig-Holstein den folgenden detaillierten Zeitplan gegeben. Das Konsultationsverfahren wird sich auf öffentliche Veranstaltungen, Print- und Internetveröffentlichungen stützen. |
|
| Aufgabe | Frist |
| Veröffentlichung des Arbeitsprogramms für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans, einschließlich eines Zeitplans |
22. Dezember 2006 |
| Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Arbeitsprogramm und zum Zeitplan | 30. Juni 2007 |
| Abgestimmter Zeitplan Arbeitsprogramm | 30. November 2007 |
| Veröffentlichung eines Überblicks über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen | 22. Dezember 2007 |
| Stellungnahme der Öffentlichkeit zu den Wichtigsten Bewirtschaftungsfragen | 31. Oktober 2008 |
| Abgestimmte Veröffentlichung Der wichtigsten Bewirtschaftungsfragen | 30. November 2008 |
| Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete | 30. Juni 2008 (30. November 2008 für die Gesamtelbe) |
| Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Entwurf der Bewirtschaftungspläne | 30. Juni 2009 |
| Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne | 30. September 2009 |
| Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne | 30. September 2009 (22. Dezember 2009 für die Gesamtelbe) |
Im Hinblick auf die hohe Besiedlungsdichte, die intensive Landbewirtschaftung und die vielfältige Nutzung der Gewässer in Deutschland ist von vorn herein klar: Die Verwirklichung dieser neuen Ziele wird den Bundesländern erhebliche Anstrengungen abverlangen. Voraussichtlich wird nur ein Teil der Gewässer innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen naturnahen ökologischen Zustand überführt werden können.
Im Vorfeld der Umsetzungsarbeiten hat das Umweltministerium die derzeit vorhandenen Datengrundlagen für Schleswig-Holstein analysiert: Vorhandene Defizite wurden der Gewässerbeschaffenheit gegenüber abgeschätzt und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorgeschlagen. Außerdem wurden die rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung dargestellt und eine erste Kostenschätzung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht zusammengefasst worden.
Inhalte: Anforderungen der WRRL
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Fassung vom 23.10.2000 wurde, nach vorheriger Zustimmung durch das EU-Parlament im September 2000 vom EU-Ministerrat beschlossen. Am 22.12.2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft getreten.
Neu sind u.a. die Forderung des "guten Zustandes" für alle Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer). Der Zustand der oberirdischen Gewässer ist nach biologischen, hydromorphologischen und chemischen Kriterien zu beurteilen. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot und die Forderung einer Trendumkehr bei Grundwasserbelastungen.
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.
Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.
Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.
Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.
Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Schleswig-Holstein liegt in Koordinierungsraum Tideelbe.
Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Hier ist der nationale A-Bericht für die Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Er wurde wörtlich in den internationalen A-Bericht (extern) für das gesamte Flusseinzugsgebiet übernommen.
Aufgrund der verbesserten Abwasserbehandlung hat sich in den vergangenen 17 Jahren die Verschmutzung der schleswig-holsteinischen Seen, Flüsse und der Küstengewässer in Nord- und Ostsee erheblich verringert. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“, den das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zum Tag des Wassers am 22. März 2005 veröffentlicht hat.
Im Jahr 1988 waren das Massensterben von Seehunden in der Nordsee und die starke Vermehrung von Algen in der Ostsee Anlass für zahlreiche Programme zur Abwasserbehandlung. Heute sind in nahezu allen Gemeinden des Landes Kläranlagen und Abwasserleitungen vollständig ausgebaut. Die großen kommunalen Kläranlagen sind mit der besten zur Verfügung stehenden Technik zur Entfernung von Schadstoffen ausgerüstet.
Das Kanalnetz wurde um mehr als die Hälfte verlängert und umfasst jetzt 22.282 Kilometer.
Insgesamt wurden seit 1988 nahezu 1,8 Milliarden Euro in die Optimierung der Abwasseranlagen investiert.