Generalplan Binnenhochwasserschutz
Der Generalplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt bildet die Grundlage für die Überprüfung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Er schafft die fachlichen Rahmenbedingungen, aus denen sich der Umfang und die Kriterien des erforderlichen Vorgehens ergeben.
Um das Hochwasserrisiko nachhaltig zu verringern, müssen verschiedene Hochwasserschutzstrategien verfolgt werden. Die Verbesserung des gezielten Hochwasserrückhalts und die Wiedergewinnung von Überflutungsflächen bilden hierbei einen Schwerpunkt. Die bauliche Entwicklung soll, so weit wie möglich, aus den Überschwemmungsgebieten herausgehalten werden. Durch Anwendung der raumordnerischen, landesplanerischen und wasserrechtlichen Sicherungsinstrumente kann die Nutzung der Flächen gezielt gesteuert werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Verstärkung des Risikobewusstseins und zur Verbesserung der Hochwasserinformation festgelegt werden.
Der Generalplan hat lediglich eine verwaltungsinterne Bindung, soll der Öffentlichkeit aber gleichzeitig Einsicht in das geplante Handeln der Verwaltung ermöglichen. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, als ein Ergebnis der Umsetzung dieses Plans, wird dagegen durch formale Verwaltungsverfahren mit konkreter Außenwirkung erfolgen.
Für die Erarbeitung des Generalplans und die frühzeitige Einbindung aller betroffenen und interessierten Institutionen wurden drei Arbeitsebenen geschaffen.
Im 1. Arbeitskreis mit Vertretern des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, der Staatlichen Umweltämter und des Landesamtes für Natur und Umwelt wurden die fachlichen Grundlagen erarbeitet.
In einem erweiterten Arbeitskreis und einem begleitenden Ausschuss sind dann diese erarbeiteten Grundlagen zur Abstimmung vorgestellt worden.
Für die jetzt folgende Umsetzung werden die bestehenden Projektstrukturen zur Umsetzung der WRRL in Schleswig-Holstein genutzt. Über die für die Umsetzung der WRRL gebildeten 34 Arbeitsgruppen in den Bearbeitungsgebieten findet die Einbindung in den weiteren Planungsprozess statt.
Überschwemmungsgebiete
Bestehende Überschwemmungsgebiete liefern heute schon ein Instrument, dem Hochwasserschutz entgegen stehende Vorhaben zu verhindern und mögliche Hochwassergefahren abzuwenden.
Zwischen 1975 und 1985 wurden in Schleswig-Holstein die sechs folgenden Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt:
- Pinnau
- Krückau
- Stör
- Trave
- Alter
- Bille
Diese werden nun auf Grundlage aktualisierter Daten überprüft und falls erforderlich angepasst. An der Bille und Alster erfolgt die Überprüfung gemeinsam mit der Hansestadt Hamburg.
Zusätzlich sind gemäß Landeswassergesetz die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Binnendeichen ebenfalls Überschwemmungsgebiete.
WHG §31b (2) Satz 1 bestimmt, dass durch Landesrecht die Gewässer oder Gewässerabschnitte zu bestimmen sind, an denen nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind. An diesen Gewässern sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Gewässer zwischen Deichen sind per Legaldefinition ÜSG.
Nach WHG §31b (2) Satz 4 müssen Überschwemmungsgebiete in denen ein hohes Schadenspotenzial besteht, insbesondere Siedlungsgebiete bereits bis zum 10.5.2010 festgesetzt sein.
Die Überprüfung der Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden mit einem vereinfachten Verfahren landesweit die bei einem 100-jährlichen Ereignis hochwassergefährdeten Gebiete ermittelt. Fallen die berechneten Ausuferungen der Gewässer in Gebiete mit geschlossener Bebauung, d.h. Gebiete in denen nicht nur geringfügige Schäden zu erwarten sind, werden diese Einzugsgebiete näher betrachtet. Die Ermittlung des Bemessungswasserstandes zur Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete erfolgt dann detailliert mittels hydrodynamischer Modelle. Für diese Gebiete wird dann auch das Schadenspotenzial und Schadensrisiko ermittelt und dargestellt.

