Informationen zum Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein

Küsten- und Hochwasserschutz spielen in Schleswig-Holstein eine besondere Rolle. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über den Binnenhochwasserschutz und die Zusammenhänge mit der Wasserrahmenrichtlinie. Für detaillierte Hintergrundinformationen zum Binnenhochwasserschutz sowie zum Küstenschutz werden sie zum Agrar- und Umweltportal weitergeleitet.

Binnenhochwasserschutz

Hochwasserereignisse können nicht verhindert, die Schäden jedoch begrenzt werden.

Die Hochwasserereignisse werden nicht allein durch den Klimawandel zu einem Problem, sondern viel mehr durch vielfältige Maßnahmen in den Einzugsgebieten, die zu einem beschleunigten Abfluss führen. Dies hat eine Erhöhung der Scheitelwerte zur Folge. Die Schäden durch Hochwasser werden vom Menschen durch die stetig wachsenden Schadenspotenziale in den hochwassergefährdeten Bereichen erhöht.

Die aktuellen Ereignisse 2006 und das Elbe-Hochwasser im August 2002 haben mit ihren zum Teil verheerenden Folgen die Notwendigkeit des vorbeugenden Hochwasserschutzes verdeutlicht und den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung aufgezeigt. In Schleswig-Holstein sind die fast flächendeckenden Ereignisse vom Oktober / November 1998 sowie Juli 2002 und die schadbringenden Einzelhochwasserereignisse von Februar 1995 und Januar 1998 hervorzuheben.

Auf europäischer Ebene ist die Verabschiedung der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRL) am 18.09.2007 erfolgt. Diese umfasst sowohl den Küstenschutz als auch den Binnenhochwasserschutz.