EU-Hochwasserschutzrichtlinie

Die EU hat zum Hochwasserschutz die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-HWRL) am 18.09.2007 verabschiedet. Ziel ist hierbei ein grenzübergreifender abgestimmter Hochwasserschutz zur Reduzierung von Hochwasserrisiken in den Flussgebietseinheiten, der innerhalb vorgegebener Fristen erreicht werden muss. Diese orientieren sich derzeit an den Zeitvorgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Umsetzung der EU-Hochwasserschutz-Richtlinie wird mit einer vorläufigen Hochwasserrisikobewertung und daraus resultierenden Hochwasserrisiko-Karten beginnen. Daraus werden dann Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstenabschnitte, abgeleitet. Diese Risikomanagementpläne werden in unmittelbarer Verbindung zu den Maßnahmenprogrammen nach der Wasserrahmenrichtlinie stehen.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein strebt an, Synergien der Hochwasserschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie speziell beim Wasserrückhalt in der Fläche der Teileinzuggebiete und zur Vermeidung bzw. Minimierung von Hochwasserereignissen zu nutzen. Die im Rahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes erforderlichen Grundlagenarbeiten stellen bereits wichtige Voraussetzungen für die Zielerreichung der EU-HWRL dar.