

Die Linnau bei Ostlinnau vor (links) und nach (rechts) der Renaturierung
Foto: StUA Schleswig
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen bereits umgesetzte Projekte vor, die die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in besonderer Weise illustrieren. Auf der linken Seite ist die Nummer des verantwortlichen Bearbeitungsgebietes und der Titel des Projektes genannt. Sie können durch Anklicken geöffnet werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume optimiert derzeit die Verfahren und Rahmenbedingungen für die Bewilligung von Fördermitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft. Damit will es den Projektträgern den Weg ebnen, so früh wie möglich mit notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu beginnen. Denn je später mit der Umsetzung begonnen wird, desto höher wird der finanzielle und organisatorische Aufwand in den verbleibenden Jahren bis 2015.