Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eröffnen sich große Chancen. Die Schutzprogramme des Landes Schleswig-Holstein werden bestätigt und unterstützt.
Die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie berühren die Interessen vieler Bevölkerungsgruppen und Institutionen. Gewässerschutz wird darum in Schleswig-Holstein nicht als Verwaltungsakt hinter verschlossenen Türen vollzogen, sondern ist zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe avanciert. Die Landesregierung hat die Öffentlichkeit nicht nur mit einer Vielzahl größerer Veranstaltungen, Broschüren und Internetangeboten informiert, sondern die Umsetzungsschritte der Wasserrahmenrichtlinie von Anfang an gemeinsam mit den Betroffenen geplant.
Die folgenden Seiten erläutern die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die bisherigen Umsetzungsschritte und die aktuell anstehende Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen, Maßnahmenprogrammen und SUP-Umweltberichten.