Die Forderung der Wasserrahmenrichtlinie nach breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Schleswig-Holstein durch 3 Flussgebietsbeiräte und 34 Arbeitsgruppen in den Bearbeitungsgebieten umgesetzt. Wichtige gesellschaftliche Interessenvertreter sind so fortlaufend in den Planungsprozess eingebunden.
Innerhalb der drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein wurden Arbeitsgruppen in 34 Bearbeitungsgebieten gebildet, um die unterschiedlichen Erwartungen und Interessen, die etwa in dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes und zum Beispiel der Landwirtschaft an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt werden, in Einklang zu bringen.
Die Federführung der Arbeitsgruppen liegt bei den in Schleswig-Holstein traditionell sehr bedeutsamen Wasser- und Bodenverbänden, die eigens für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 34 neue Gebietsverbände gegründet haben.
Gemäß Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt eine formale Anhörung der Öffentlichkeit in drei Phasen. In Schleswig-Holstein schließt sich das formale Anhörungsverfahren zwanglos an das bisherige Beteiligungsmodell an. Erläuterungen zu den Anhörungen.
Neben der formalen Einbindung hat das Umweltministerium seit 2001 zur Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen über die Ziele und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Vielzahl größerer Veranstaltungen durchgeführt, an denen mehrere tausend Interessierte teilnahmen. Darüber hinaus wurde diese Internetplattformeingerichtet, mit der über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informiert wird. Ein breites Spektrum an Broschüren für die breite und die Fachöffentlichkeit wurde inzwischen herausgegeben, Medien-Events, Schul- und Mitmachaktionen wecken das Interesse an einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema.