Maßnahmen zum Grundwasserschutz

Nach den Ergebnissen der Bestandsanalyse und der Validierung des Grundwasserzustandes in Schleswig-Holstein sind ca. die Hälfte der Grundwasserkörper (etwa 450.000 ha) als gefährdet einzustufen, die von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Ziele zu erfüllen. Hauptursache für die mögliche Verfehlung der Umweltziele ist die Belastung des Grundwassers mit Nitrat. In einigen Bereichen stellen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ein zusätzliches Problem dar. Der Eintrag von Nährstoffen ins Grundwasser lässt sich unter bewirtschafteten Flächen nicht ganz vermeiden. Eine Reduzierung der Einträge auf ein unvermeidbares Maß ist jedoch erforderlich, um die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.

Für die notwendige Reduzierung der diffusen Stoffeinträge wurden Maßnahmen entwickelt, die auf die Kulisse der „gefährdeten Grundwasserkörper“ abzielen. Das Maßnahmenkonzept besteht aus zwei Säulen. Es sieht vor

  • die Beratung und Schulung in der Landwirtschaft zu intensivieren und in Hinblick auf Gewässerschutzaspekte zu qualifizieren und
  • vertragliche Vereinbarungen zu gewässerschonenden Bewirtschaftungs-maßnahmen in der Landwirtschaft im Rahmen von Agrar-Umwelt-Maßnahmen (AUM) anzubieten.

Sowohl die Beratung (Säule 1) als auch die vertraglichen Vereinbarungen (Säule 2) beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der Erfolg des Maßnahmenprogramms und die Zielerreichung für das Grundwasser werden daher entscheidend davon abhängen, in welchem Maße von den Angeboten Gebrauch gemacht wird.

Eine Übersichtskarte mit der Kulisse der „gefährdeten Grundwasserkörper“ ist unter Daten und Dokumente eingestellt.

Gewässerschutzberatung

Die geplante Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft zur Verringerung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser in den am stärksten belasteten Gebieten ist Anfang August 2008 angelaufen. Schwerpunkte sind die Optimierung des Düngemanagements vor allem für Stickstoff, Maßnahmen zur Verbesserung der Fruchtfolgegestaltung und zur Reduzierung der Bodenbearbeitung sowie die Bewirtschaftung und Vermeidung von Umbrüchen bei Grünland. Die Berater sollen Landwirte bei der Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen unterstützen und kostenlose Infoveranstaltungen, Schulungen, Gruppenberatungen, Sprech- und Feldtage durchführen. In Einzelfällen ist auch eine individuelle Hilfestellung bei der Düngeplanung und Erstellung von Nährstoffbilanzen in den Betrieben möglich.

In den sechs Beratungsgebieten werden von der Beratung einzurichtende Arbeitskreise aus Landwirten sowie den örtlichen Vertretern von Bauernverband, Landwirtschaftsberatung, Landwirtschaftskammer sowie Wasser- und Bodenverbänden die Beratung angepasst auf die Erfordernisse vor Ort steuern und Schwerpunkte setzen. In diesen Gremien soll auch ein Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen zu gewässerschonenden Bewirtschaftungsweisen erfolgen.

Die folgenden Berater stehen in den sechs Gebieten als direkte Ansprechpartner zur Verfügung:

Beratungsgebiet 1 (Lecker und Bredstedter Geest):
IGLU – Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt,
Büro Schleswig-Holstein, Bruhnsdorf 1, 25797 Wöhrden,
Dr. Udo Müller-Thomsen, Tel.: 04839/ 9538870; Fax: 04839/ 9538872
e-mail: udo.mueller-thomsen@iglu-goettingen.de

Beratungsgebiet 2 (Schleswigsche Vorgeest):
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,
Dr. Klaus Henning,
bis 31.12.2008: Am Kamp 9, 24783 Osterrönfeld,  Tel.: 04331/8414-76, Fax.:   04331/841485
ab 01.01.2009: Am Kamp 15-17, 24768 Rendsburg, Tel.04331/9453-340, Fax.: 04331//9453-349
e-mail: khenning@lksh.de

Beratungsgebiet 3 (Geest zwischen Hohenwestedt und Rendsburg):
Grundwasserschutzberatung Nord,
c/o Geo C GmbH, Chemnitzstraße 18, 24114 Kiel,
Dr. Heidi Schröder, Tel.: 0431/ 2099920; Fax: 0431/ 2099922;
e-mail: gws.nord@geoc.de

Beratungsgebiet 4 (Holsteinische Geest):
INGUS - Ingenieurdienst Umweltsteuerung,
Büro Schleswig-Holstein, Industriestr. 6, 24589 Nortorf,
Heinrich Hack , Tel.: 04392 /91 30 971; Fax: 04392 / 91 30 979
e-mail: h.hack@ingus-net.de

Beratungsgebiet 5 (Holsteinische Schweiz):
INGUS - Ingenieurdienst Umweltsteuerung,
Büro Schleswig-Holstein, Industriestr. 6, 24589 Nortorf,
Andreas Frahm , Tel.: 04392 /91 30 972; Fax: 04392 / 91 30 979
e-mail: a.frahm@ingus-net.de

Beratungsgebiet 6 (Südholsteiner Geest und Büchener Sander):
GERIES-Ingenieure GmbH, Büro Schleswig-Holstein, Thiensen 16, 25373 Ellerhoop
Dr. Götz Reimer, Tel. 04120/ 7068-410; Fax: 04120/ 7068-411;
e-mail: sh@geries.de

Die Gewässerschutzberatung ist ein wichtiger Baustein im Maßnahmenkonzept zur Umsetzung der WRRL für den Bereich Grundwasser. Interessierte Landwirte sowie Vertreter von Bauernverband und landwirtschaftlicher Fachberatung, die gerne in dem Arbeitskreis (Gewässerschutzforum) ihres jeweiligen Beratungsgebietes mitarbeiten würden, können sich direkt an die jeweils genannten Ansprechpartner und Berater wenden.

Agrar-Umweltmaßnahmen

Neben der Gewässerschutzberatung stellen auch die vertraglichen Vereinbarungen mit gewässerschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) eine weitere wichtige Säule dar. Sowohl Beratung als auch das Angebot der AUM beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) sind erstmals 2008 folgende drei AUM den Landwirten zur Teilnahme angeboten worden:

  1. Winterbegrünung mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten
  2. Schonstreifen an Gewässern auf nicht stillgelegten Ackerflächen
  3. Verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern
    (über Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Ausbringungstechnik
    mittels Schleppschlauch, Schleppschuh- oder Schlitztechnik)

Das dafür zur Verfügung stehende Budget wurde in 2008 nicht ausgeschöpft. Es besteht daher die Möglichkeit in 2009 und 2010 noch Verträge abzuschließen.

Während die Winterbegrünung mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten insbesondere im Bereich der Geest und Vorgeest (Kulisse der gefährdeten Grundwasserkörper) zum Einsatz kommen soll, werden die Maßnahmen 2 und 3 landesweit angeboten.