Die Seiten dieser Rubrik geben eine kurze Einführung in die wesentlichen Inhalte der Maßnahmenprogramme nach Art. 11 WRRL.
Die der Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Eider, Schlei-Trave und Elbe stehen unter Daten und Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die folgenden Seiten informieren über
die wesentlichen Maßnahmenschwerpunkte
überregionale Ziele bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme
die Prioritätensetzung bei der Maßnahmenauswahl
die Förderung laufender Maßnahmen
Maßnahmen zum Grundwasserschutz
In den Maßnahmenprogrammen der schleswig-holsteinischen Flussgebietseinheiten sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden, wenn es erforderlich war, länderübergreifend abgestimmt. Sie sind für das Erreichen der Umweltziele erforderlich und sollen bis 2015 umgesetzt werden.
Die Grundlage für die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms bilden die in der WRRL genannten europäischen Richtlinien und die Wassergesetze des Bundes und der Länder. Diese so genannten „grundlegenden Maßnahmen“ beinhalten die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung, reichen wegen der neuen ökologischen Zielsetzungen aber nicht aus, um die Umweltziele der WRRL zu erreichen. Daher werden auch „ergänzende Maßnahmen“ ergriffen.
Die Maßnahmenprogramme basieren auf einem von der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten standardisierten Katalog der Maßnahmentypen. In diesem Katalog sind 99 konkret umsetzungsorientierte Maßnahmentypen enthalten und 8 weitere konzeptionelle Maßnahmen. Jeder signifikanten Belastung aus dem Anhang II der WRRL sind spezielle Maßnahmen zugeordnet, die Verbesserungen des Zustands bewirken. Die Maßnahmenplanung erfolgt auf Ebene der Wasserkörper, wird aber für die Darstellung in den Maßnahmenprogrammen zu Planungseinheiten aggregiert.