Maßnahmenschwerpunkte
In Bezug auf Oberflächengewässer liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Belastungen. Hierzu zählen Maßnahmen wie z.B. das Herstellen der Durchgängigkeit an Querbauwerken und wasserbaulichen Anlagen sowie die Verbesserung der Strukturen der Gewässer und ihrer Uferbereiche. Weitere Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffbelastungen aus diffusen Quellen. Zusätzlich sind auch konzeptionelle Maßnahmen wie Beratungen und Schulungen zur Optimierung des Betriebs von Kläranlagen oder zur Unterhaltung der Gewässer vorgesehen.
Oberste Priorität bei den Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Veränderungen der Oberflächengewässer erhalten die schleswig-holsteinischen Vorranggewässer, die noch gute Entwicklungspotenziale aufweisen und daher besonders kosteneffizient entwickelt werden können. Daneben wurden Gewässer identifiziert, die besonders für Langdistanzwanderfische geeignet sind. Diese sollen durchgängig gestaltet werden und Bereiche aufweisen, in denen Wanderfische wie Meerforellen oder Lachse laichen und die Jungfische aufwachsen können.
Für das Grundwasser beinhaltet das Maßnahmenprogramm vor allem Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen aus diffusen Quellen. Auch hier sollen Beratungsmaßnahmen dazu beitragen, die Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelverluste zu reduzieren. Ebenso dienen Förderprogramme (Agrarumweltmaßnahmen) dazu, Nährstoffeinträge in Gewässer zu verringern.
Maßnahmen für den Grundwasserschutz werden auf solche Grundwasserkörper konzentriert, in denen der gute chemische Zustand verfehlt wird. Einzelne Agrar-Umweltmaßnahmen und eine auf den Gewässerschutz ausgerichtete Beratung der Landwirte werden auf diese Kulisse beschränkt.
Für die Festlegung von Maßnahmen war die Abschätzung der erwarteten Wirkung und der Kosten von entscheidender Bedeutung. Dabei war auch abzuschätzen, ob die notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums realisiert werden können oder ob aufgrund unverzichtbarer alternativloser Nutzungen, technischer Probleme oder natürlicher Gegebenheiten die Durchführung der Maßnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein wird.