
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wurde mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes in nationales Recht umgesetzt.
In schleswig-holsteinisches Landesrecht wurde die WRRL durch die Änderung des Landeswassergesetzes und durch die Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der europäischen Wasserrahmenrichtlinie jeweils fristgerecht überführt: