Vorgezogene Maßnahmen

 

Schleswig-Holstein hat bereits vor der endgültigen Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne „vorgezogene Maßnahmen“ in Angriff genommen.

Vieles von dem, was im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der ökologischen Situation der Gewässer getan werden muss, war schon eindeutig erkennbar, so dass eine detaillierte Bewirtschaftungsplanung nicht erst abgewartet werden musste, um handeln zu können. Dies betraf vor allem drei Bereiche:

  • Die Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische, Amphibien, und Kleinlebewesen, etwa durch die Anlage von Sohlgleiten oder die Aufhebung von Verrohrungen
  • Die Bereitstellung von Flächen an den Gewässern, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Grunderwerb, um unseren Bächen und Flüssen wieder mehr Freiheit zu geben
  • Initialmaßnahmen, die eine naturnahe Entwicklung der Fließgewässer begünstigen.

Mit dem Beginn des ersten Bewirtschaftungszeitraums 2010 bis 2015 ist die Phase der vorgezogenen Maßnahmen abgeschlossen.