Schleswig-Holstein hat bereits vor der endgültigen Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne „vorgezogene Maßnahmen“ in Angriff genommen.
Vieles von dem, was im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der ökologischen Situation der Gewässer getan werden muss, war schon eindeutig erkennbar, so dass eine detaillierte Bewirtschaftungsplanung nicht erst abgewartet werden musste, um handeln zu können. Dies betraf vor allem drei Bereiche:
Mit dem Beginn des ersten Bewirtschaftungszeitraums 2010 bis 2015 ist die Phase der vorgezogenen Maßnahmen abgeschlossen.