Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert ein hohes Maß an Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im gesamten Prozess ihrer planerischen und praktischen Umsetzung. In der Richtlinie werden dazu klare Vorgaben gemacht.
Außerdem wirbt die WRRL für die aktive Beteiligung der Bevölkerung über Informationen, Aktionen und Projekte im Zuge der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit.
Dies wird durch Artikel 14 und Anhang VII A Nr. 9 WRRL sowie durch die Erwägungsgründe Nr. 14 und 46 in der Präambel unterstrichen. Die einschlägigen Formulierungen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen über die Ziele und Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung bietet der Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie (pdf, 495 KB) . Dieser 84-seitige Leitfaden wurde von den Wasserdirektoren der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz und der damaligen EU-Kanidatenstaaten im November 2002 herausgegeben. Er ist Teil der „Gemeinsamen Strategie zur Umsetzung der WRRL“ (Common Implementation Strategy, CIS).